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   BSG, 28.06.1966 - 11 RA 106/65   

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BSG, 28.06.1966 - 11 RA 106/65 (https://dejure.org/1966,4681)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1966 - 11 RA 106/65 (https://dejure.org/1966,4681)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - 11 RA 106/65 (https://dejure.org/1966,4681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiwillige Weiterversicherung - Mindestbeitragszeit - 60 Kalendermonate - Anrechnung von Ersatzzeiten - Zeiten der Verfolgung

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 90
  • DB 1966, 1200
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 106/65
    Der Kläger hat zwar - was die Beklagte beanstandet hat - in der Revisionsbegründung die verletzte Rechtsnorm nicht ausdrücklich bezeichnet; die Ausführungen des Klägers lassen jedoch eindeutig erkennen, daß der Kläger die Vorschrift über die Weiterversicherung" also 5 10 AVG, als verletzt ansieht, weil das LSG bei der Auslegung dieser Vorschrift nicht den Grundsatz des Vorranges der Wiedergutmachung beachtet habe; damit genügt die Revisionsbegründung den Erfordernissen des @ 1D4 Abs° 2 see (BSG 1, 227).
  • BSG, 16.09.1960 - 1 RA 38/60
    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 106/65
    Zu Unrecht stützt der Kläger seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des 1. Senats vom 16. September 1960 (BSG 13, 67); der 1. Senat hat dort die Auffassung vertreten, für den Anspruch auf das vorzeitige Altersruhegeld einer Versicherten seien nach 5 25 Abs° 3 Satz 1 AVG Verfolgtenzeiten im Sinne des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten in der Sozialversicherung vom 22. August 1949 ebenso zu werten wie "Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" im Sinne des © 25 Abs, 3 Satz 1 AVG; er hat im wesentlichen aus dem Sinn und Zweck des 5 25 Abs. 3 Satz 1 SGG gefolgert, verfolgte Frauen müßten an der neu eingeführten Vergünstigung des vorzeitigen Altersruhegeldes nach 5 25 Abs, 5 Satz 1 AVG teilhaben, wenn sie an der Ausübung einer ver- sicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit durch Verfolgungsmaßnahmen gehindert worden seien; insoweit gebühre dem "Prinzip der Wiedergutmachung Vorrang vor formalen Bedenken"° Abgesehen davon, daß @ 25 Abs. 3 Satz 1 AVG (nur) den - auslegungsfähigen - Begriff "rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" enthält (vgl° auch BSG SozR Nr, 24 zu @ 1248 EVO), während @ 10 Abs° 1 AVG nach seinem ausdrücklichen Wortlaut verlangt, daß während der Beschäftigung Beiträge gnt;393393 worden sind und deshalb insoweit für eine Auslegung kein Raum ist, lassen sich die Erwägungen, auf die der 1" Senat für den Leietungsanspruch nach 5 25 Abs° 3 Satz 1 AVG den Vorrang des Prinzips der Wiedergutmachung gestützt hat, nicht auf die Berechtigung zur freiwilligen Fortsetzung eines Versicherungsverhältnisses-nach @ 10 Abs" 1 AVG übertragen, Hier handelt es sich nicht darum, daß aus der "besonderen Rechtsposition, die den Verfolgten schon vor den Neuregelungsgesetzen zugestandeh hat", bei der Auslegung von Vorschriften über einen Leistungsanspruch oder eine Leistungsverbesserung dem Prinzip der Wiedergutmachung Geltung zu verschaffen ist: hier geht.
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 21/88

    Recht zur freiwilligen Versicherung im Rahmen des Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

    Auf die Mindestbeitragszeit von 60 Kalendermonaten waren nach den Urteilen des BSG vom 23. März 1961 (BSGE 14, 133 = SozR Nr. 2 zu § 1233 RVO ) und vom 28. Juni 1966 (BSGE 25, 90 = SozR Nr. 6 zu § 1233 RVO ) Ersatzzeiten nicht anzurechnen.

    So ist ein Beamter, der gerade 60 Kalendermonate mit niedrigen, u.U. früher nur freiwillig entrichteten Beiträgen belegt hat, zur Versicherung weiterhin berechtigt, nicht hingegen ein anderer, der knapp unter 60 Kalendermonate (Pflicht-)Beiträge und zusätzlich - wie der Kläger des vorliegenden Verfahrens und die Kläger der erwähnten anderen Verfahren (BSGE 14, 133 = SozR Nr. 2 zu § 1233 RVO ; BSGE 25, 90 = SozR Nr. 6 zu § 1233 RVO ) - beträchtliche Ersatzzeiten zurückgelegt hat.

  • BSG, 22.06.1971 - 11 RA 206/69
    sicherten erforderliche Voraussetzung für die Anrechnung einer pauschalen Ausfallzeit° Eine Sonderregelung für die Ersatzzeit der Verfolgung würde für das einheitliche Rechtsinstitut der Ersatzzeit zweierlei Recht mit unterschiedlichen Folgen schaffen (vgl° BSG 25, 90, 94);es kann nicht unterstellt werden, daß dies vom Gesetzgeber beabsichtigt ge- wesen ist° Es bleibt daher - anders als bei der Entscheidung des 40 Senats vom 46° September 4960 (BSG 45, 67, 74 = SozR Nr° 4 zu @ 4248 der Rehhsversicherungsordnung -RVO-) - kein Raum, bei Art° 2 5 44 AnVNG aF dem Prinzip der Wiedergutmachung durch eine Auslegung im Sinne des LSG Geltung zu verschaffen (vgl° auch Grein, Die Sozialversioherung 4964, 264 ff)o '.
  • BSG, 27.08.1970 - 11 RA 259/67
    i.V."m° @ 1244 EVO aF galt, neu gestaltet hat" Das NVG enthielt für den Kläger als Verfolgten ebensowenig eine besondere Regelung über die Weiterversicherung wie das übrige Entschädigungsrecht mit Ausnahme des hier nicht einschlägigen Art° X des 2° Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 1A" September 1965 (BGBl I 1515 - vgl° dazu auch BSG 25, 90, 92, yj)" Aber selbst wenn die Bundesrepublik Deutschland durch die Neuregelung der Weiterversicherung in@ 10 AVG gegen eine den Verfolgten gegenüber übernommene Verpflichtung verstoßen hätte, so ergäbe sich daraus noch nicht die Verfassungswidrigkeit des 5 10 AVG° Jedenfalls wäre dadurch Art° 25 GG nicht verletzt, der lediglich den "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" Vorrang vor den einfachen innerstaatlichen Gesetzen einräumt (vgl° BVerfGE 6, 509, 363)" Die vom Kläger gerügte Verfassung;- \.
  • BSG, 26.06.1969 - 12 RJ 4/69
    - 12 RJ Die - bewerteten - Ersatzzeiten haben keine weitergehenden Rechtsfolgen, als in den einschlägigen Vorschriften für Ersatzzeiten bestimmt ist (vgl° auch BSG 25, 90)°.
  • BSG, 21.09.1966 - 11 RA 340/65
    Mit Urteil vom 28° Juni 1966 hat der Senat in einem Parallelfall (11 RA 106/65) entschieden, daß auf die Mindestbeitregszeit von 60 Monaten, die nach 5 10 Abr" 1 AVG Voraussetzung für die Weiterversicherung ist, verfol- \"\3 gungsbedingte Ersatz2eiten ebensowenig wie die anderen Ersatzzeiten angerechnet werden können, Mit Schriftsatz vom 23° August 1966 hat die Klägerin gegen diese Entscheidung Einwände erhoben und ihre Revision aufrechterhalten.
  • BSG, 27.08.1971 - 1 RA 237/70

    Pflichtbeitragszeit - Pauschale Ausfallzeit - Verfolgungszeit

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe es abgelehnt, Ersatzzeiten der Verfolgung den Beitragszeiten gleichzusetzen (BSG 25, 90; 26, 65).
  • BSG, 01.03.1967 - 4 RJ 25/65
    Das BSG hat bereits ausgesprochen, daß Ersatzzeiten der Verfolgung {EUR 4254 Abs? 4 Nr..4 RVG) ebensowenig wie andere Ersatzzeiten - anstelle der vom Gesetz geforderten Mindestbeitragszeit von 60 Kalendermonaten - das Recht zur freiwilligen Fortsetzung der Versicherung begründen (BSG 25, 90).
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